Allgemein
  1. Veranstalter ist die Skischule Ravensburg als Mitglied im Deutschen Skiverband. Die Skischule wird gemeinsam von der Sektion Ravensburg des Deutschen Alpenvereins e.V. und vom Schneelaufverein Ravensburg e.V. getragen.
  2. Die Ausübung von Wintersport ist mit Risiken verbunden. Wer an Angeboten der Skischule Ravensburg teilnimmt, erklärt sich daher mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Teilnahme (die eigene und die aller mit angemeldeten Personen) auf eigene Gefahr geschieht und, die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Skilehrer und Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können.
  3. Einige Angebote sind nur inklusive Busanreise buchbar. Die Anreise im eigenen Pkw ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht zulässig. Sollte trotzdem auf die Busfahrt verzichtet werden, entsteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
  4. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann nur mit Begleitperson oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erfolgen. Diese wird durch die Unterschrift der Anmeldung des Kindes vorausgesetzt.
  5. Bitte lassen Sie die Skiausrüstung vor Kursbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern. Die Lehrkräfte haften nicht für Schäden infolge falsch eingestellter oder fehlerhafter Ausrüstungsgegenstände.
  6. Jeder Teilnehmer trägt die mit den Sportaktivitäten typischerweise verbundenen Risiken selbst. Die Veranstaltenden, Lehrenden und Teilnehmenden der Skischule Ravensburg sind haftpflichtversichert, wenn sie an einem Kurs oder sonstigem Gruppenprogramm unter Leitung eines Ski- bzw. Snowboardlehrers teilnehmen. Dies entbindet aber die Teilnehmer nicht, für ihren persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Empfohlen wird dringend der Abschluss einer Auslandsreisekranken- sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung. Darüber hinaus werden eine Unfall-, eine persönliche Haftpflicht- und eine Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.

 

Anmeldung und Bezahlung
  1. Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage der Skischule Ravensburg unter Anerkennung dieser Allegemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Buchung wird erst verbindlich, wenn diese durch die Skischule Ravensburg bestätigt worden ist und die eingeräumte Einzugsermächtigung eine Werterstellung auf unserem Konto ermöglicht. Die Skischule Ravensburg ist des weiteren zum Rücktritt berechtigt, soweit nachträglich und vor Beginn des Skikurses die gewährte Einzugsermächtigung vom Teilnehmer gegenüber seiner Bank widerrufen wird und die Buchung unserem Konto rückbelastet wird.
  3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, ist der Veranstalter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reiseanmelder ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist zu erklären, ob er auf dieser Basis die Buchung aufrecht erhalten will oder nicht.
  4. Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführte Personen und haftet für deren wie für die eigenen Verpflichtungen.
  5. Mit der Anmeldung wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig und wird von Ihrem Konto durch die Skischule Ravensburg abgebucht.
  6. Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie per Mail an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse.

 

Leistungen und Preise
  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage.
  2. Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche des Reisenden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen gedrucktem Programm und Angaben in der Homepage gelten die der Homepage.
  3. Die anfallenden Kosten für unsere Angebote sind durchlaufende Posten inklusive organisatorischer Kosten der Skischule Ravensburg. Sie werden von uns an die in Anspruch genommenen Unternehmen weitergeleitet.

 

Leistungs- und Preisänderungen
  1. Die Skischule Ravensburg behält sich grundsätzlich eine Programmänderung vor, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie bspw. infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage, die Termine nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden können. Die Wahl eines vergleichbaren Ersatz-Veranstaltungsort bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers, sofern durch dieses Ersatzangebot dem Reiseteilnehmer keine Zusatzkosten entstehen. Sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen, bedarf dieses Ersatzangebot der Zustimmung des Reiseteilnehmer.
  2. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden, sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
  3. Wenn sich die Preise eines oder mehrerer Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben, kann der Veranstalter auch nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen in dem Umfang vorsehen, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
  4. Pro Fahrt und Person kann nur ein Bonuspreis in Anspruch genommen werden. Eine Kombination verschiedener Bonussysteme ist nicht möglich. Der Bonuspreis wird nur auf Leistungen angerechnet, die der Bonusberechtigte selber in Anspruch nimmt. Er wird nur gewährt, wenn der Anspruch bereits in der Anmeldung angegeben wird. Nachträgliche Vergütungen können nicht erfogen.

 

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen
  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Mail oder das Absendedatum bei schriftlichem Versand.
  2. Bei Rücktritt ist der Anmeldende verpflichtet, pro Person folgende Entschädigung zu zahlen (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson):
    bis Anmeldeschluss: 10,- EURO
    ab Anmeldeschluss: gesamter Reisepreis
    Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eintretenden Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
  3. Nichtantritt der Reise (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson). Bei Nichtantritt der Reise bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig.
  4. Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Diese Mehrkosten werden ausschließlich dem Zurücktretenden belastet (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson).
  5. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung) kann der Teilnehmer bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Angebotserfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reiseteilnehmer und der ursprüngliche Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis (inkl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten) sowie für die durch die Vertragsübertragung bei der Skischule Ravensburg verursachten Mehrkosten wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc.. Die Skischule Ravensburg ist berechtigt, diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit EURO 10,- in Rechnung zu stellen.
  6. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstage besteht ebenso wenig, wie auf eine anteilige Kostenrückerstattung.

 

Gewährleistung und Haftung
  1. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit ein Schaden eines Teilnehmers, der nicht ein Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen den Teilnehmern entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  3. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber den Reisenden auf diese Vorschriften berufen.
  4. Für Störungen oder Mängel an durch uns lediglich vermittelte Leistungen, haftet die Skischule Ravensburg nicht. Dies gilt insbesondere für die Betriebsbereitschaft von Liften, sowie für höhere Gewalt.
  5. Für verlorene Liftkarten erhalten Sie keinen Ersatz.
  6. Für im Bus zurückgelassene Ausrüstungs- und Kleidungsgegenstände wird, auch wenn auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen wird, keinerlei Haftung übernommen.

 

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
  1. Die Skischule Ravensburg behält sich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände, wie bspw. höhere Gewalt oder Schließung der Liftanlagen, eintreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist und aus diesem Grunde die wirtschaftliche Opfergrenze seitens des Veranstalters überschritten wird, ist dieser berechtigt, die Reise abzusagen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurückerstattet.
  3. Der Veranstalter ist nach Antritt der Fahrt / des Kurses berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist oder eine Aufrechterhaltung des Vertrages eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Teilnehmer zufolge hätte. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.

 

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  1. Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für manche Länder genügt ein gültiger Personalausweis. Soweit möglich werden Sie über die geltenden Bestimmungen informiert. Soweit der Reiseteilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, hat er sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
  2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller sonstigen für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschl. dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651a-l BGB.

 

Gerichtsstand
Der Sitz des Veranstalters ist als Gerichtsstand maßgebend.