- Die Skischule Ravensburg behält sich grundsätzlich eine Programmänderung vor, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie bspw. infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage, die Termine nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden können. Die Wahl eines vergleichbaren Ersatz-Veranstaltungsort bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers, sofern durch dieses Ersatzangebot dem Reiseteilnehmer keine Zusatzkosten entstehen. Sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen, bedarf dieses Ersatzangebot der Zustimmung des Reiseteilnehmer.
- Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden, sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
- Wenn sich die Preise eines oder mehrerer Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben, kann der Veranstalter auch nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen in dem Umfang vorsehen, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
- Pro Fahrt und Person kann nur ein Bonuspreis in Anspruch genommen werden. Eine Kombination verschiedener Bonussysteme ist nicht möglich. Der Bonuspreis wird nur auf Leistungen angerechnet, die der Bonusberechtigte selber in Anspruch nimmt. Er wird nur gewährt, wenn der Anspruch bereits in der Anmeldung angegeben wird. Nachträgliche Vergütungen können nicht erfogen.
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